Dieselzuschlag Fracht
Unsere Frachtpreise einschließlich der LKW-Stundenlöhne gelten bis zu einem Dieselpreis von 1,70€/Liter netto. Sollte der Dieselpreis den Preis von 1,70 €/l netto zum Lieferdatum überschreiten, werden wir Ihnen den “Diesel-Floater Fracht”, auf Basis des Dieselpreises entsprechend dem Dieselwochenpreises aus der nachfolgend angegebenen Quelle netto zzgl. MwSt. in Rechnung stellen.
https:///www.bgl-ev.de/images/downloads/dieselpreis_info_eu.pdf
Unabhängig von diesen Vereinbarungen behalten wir uns eine Preisanpassung der ab Werks-Preise und Frachtpreise bei einer weiteren, von uns nicht zu vertretenden Abweichung unserer Kalkulationsgrundlagen (Energie- und Strompreise, Lieferantenpreise, Transportpreise, staatliche Abgaben und Entgelt etc.) ausdrücklich vor.
Ist eine Lieferung frei Baustelle (Lieferart Frei Bau) oder eine Abfuhr ab Baustelle (Lieferart Frei Annahme) vereinbart, so gelten die angebotenen Preise bei der Lieferart Zug/Sattel, voll ausgeladen mit 27 t und bei der Lieferart Solo, voll ausgeladen mit 18 t. Bei Nichtausladung behalten wir uns die Berechnung eines Frachtausgleiches vor. Die Abladestelle muss auf direktem Anfuhr Weg betriebssicher zu erreichen sein.
In unseren Preisen ist eine Be- und Entladezeit von max. 10 Minuten enthalten. Darüberhinausgehende Be- und Entladezeiten werden mit 80 % vom unten genannten Stundenlohn in Rechnung gestellt.
Ist eine Anlieferung oder Abfuhr mit einem anderen Frachtmittel erforderlich oder von Ihnen im Stundenlohn gewünscht, so werden von uns folgende Stundensätze in Rechnung gestellt:
- Thermosattel im Stundenlohn 104,00 € / Std.
- Sattel/Tandemzug im Stundenlohn 100,00 € / Std.
- 3-Achser im Stundenlohn 85,00 € / Std.
- 4-Achser im Stundenlohn 88,00 € / Std.
Die Abrechnung erfolgt je angefangene Stunde. Evtl. anfallende Mautkosten werden gesondert berechnet.
Bei einer reinen Fahrzeuggestellung im Stundenlohn wird die An- und Abfahrt je 10 km einfacher Entfernung ab Standort Föhren mit einer An- und Abfahrtspauschale in Höhe von € 50,00 abgerechnet. Es gilt eine Mindesteinsatzzeit von 6,0 Stunden.
Sämtliche angebotenen Frachtleistungen sowie Stundenlöhne gelten in der Zeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr an den Wochentagen von Montag – Freitag.
Für Frachtleistungen an Samstagen, sowie nachts und an Sonn- und Feiertagen werden gesonderte Zuschläge berechnet. Weiterhin gilt für nachts eine Mindesteinsatzpauschale von 980,00 € / Fahrzeug und an Sonn- und Feiertagen von 1.300,00 €/Fahrzeug.
Für Nacht- und Wochenendlieferungen werden Ihnen zusätzlich die anfallenden behördlichen Genehmigungskosten in Rechnung gestellt.
Bei baustellenbedingten Absagen von Nacht-, feiertags und Wochenendbaustellen sind wir berechtigt, Ihnen die entstandenen Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Frachtraum und behördliche Genehmigungen.
Für die Ausstellung von Begleitscheinen werden € 0,50 / t netto in Rechnung gestellt.
Für evtl. Schäden und Verunreinigungen an Zufahrtswegen, die durch das Befahren unserer Fahrzeuge entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Regressansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt, bei unvorhergesehenen Vollsperrungen bzw. Umleitungen die entstandenen Frachtmehrkosten an Sie weiterzuleiten.
Um Ihre Bedarfsmenge zu gewährleisten, bitten wir Sie möglichst frühzeitig (spätestens bis 12:00 Uhr für den Folgetag) bei Frau Melanie Denis unter Tel.-Nr.: 06508-9140-10 oder Herrn Ekkehard Metz unter Tel.-Nr.: 06508-9140-37 zu bestellen.
Wir benötigen für die Belieferung einen Dispo-Vorlauf von >500 to von 2 Werktagen und <500 to 1 Werktag.
Die Vertriebsleitung